Diagnostik und Therapie aller psychischen Störungen des Erwachsenenalters

Seit Anfang der 90er Jahre hat die Anzahl von psychischen Erkrankungen nachweislich zugenommen. Aufgabe der vertragsärztlichen Versorgungspraxis ist es dabei, diese psychischen Störungen zu diagnostizieren und eine krankheitsspezifische Behandlung und/oder Vermittlung durchzuführen. Dies beinhaltet folgende Störungsgruppen:

  • Substanzmittelgebrauch und Abhängigkeit
  • Endogene und exogene Psychosen
  • Angst und Depression sowie andere Stimmungsstörungen
  • Zwangserkrankungen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Demenzerkrankungen

 

Suchtmedizinische Grundversorgung

Die Entwicklung von suchterzeugenden Verhaltensweisen und das Herausbilden einer Abhängigkeitserkrankung betreffen in Deutschland mehrere Millionen Menschen. Hinzu kommt eine große Dunkelziffer an schädlichem Gebrauch von legalen und / oder illegalen Drogen, sowie zunehmend die Problematik des Glücksspielens und des problematischen PC Gebrauchs. Die psychiatrische Versorgung hat sich dabei den Suchterkrankungen selbst und den möglichen psychischen Folge- und Begleiterkrankungen wie insbesondere Persönlichkeitsstörungen, depressiven Bildern und Psychosen zu stellen.

  • Differenzierung von Missbrauch und Abhängigkeit beim Gebrauch legaler/illegaler Drogen
  • Diagnostik von pathologischem Glücksspiel oder Internetsucht
  • Einleitung und/oder Vermittlung suchtspezifischer Therapien
  • Medikamentöse / nichtmedikamentöse Rückfallprophylaxe
  • Behandlung der psychischen Begleit- und Folgeerkrankungen
  • Kooperation mit Suchtberatungsstellen
  • Beantragung von Entwöhnungsbehandlungen
  • abhängigkeitsrelevante Laboruntersuchungen

 

Verkehrsmedizin

Im Rahmen von Alkohol- und / oder Drogendelikten im Straßenverkehr und dem Führerscheinverlust mit der Beauflagung zur Durchführung einer MPU ( medizinisch-psychologische Untersuchung ) sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den CTU-Kriterien ( chemisch-toxikologische Untersuchungen ) bestimmte Laborparameter zum Nachweis von Alkohol- und / oder Drogenfreiheit erforderlich.

      Nachweis von Alkoholfreiheit: ETG im Urin

      Nachweis von Drogenfreiheit: Drogenscreening aller relevanten Substanzklassen

Die Einbestellung zur Untersuchung erfolgt dabei kurzfristig, innerhalb von 24 Stunden an wechselnden Wochentagen. Die Urinprobe wird nachfolgend in einem zugelassenen Labor auf die erforderlichen Laborparameter untersucht. Dabei richten sich die Nachweiszeiträume nach dem jeweiligen Delikt. Zusätzlich zu diesen vom Antragsteller selbst zu finanzierenden Untersuchungen ist eine fachspezifische Vorbereitung zur MPU inklusive weiterer Screening-verfahren und Laboruntersuchungen dringend empfehlenswert. Ziel ist es dabei, über eine individuelle Differenzierung der Problematik und Betreuung die Hürde des MPU erfolgreich zu meistern.

  • Alkoholdelikte: 4-6 Urinuntersuchungen ( Zeitraum: 6 bis 12 Monate )
  • Drogendelikte: mindestens 4 Urinuntersuchungen ( Zeitraum: in der Regel 1 Jahr

 

Psychiatrische Sachverständigengutachten

Der Praxisinhaber ist für die regionale Gerichtsbarkeit und Verkehrsbehörden als Sachverständiger tätig. Dabei wird die Begutachtung durch das jeweilige Gericht oder die Behörde in Auftrag gegeben.

  • Betreuungsgericht: Errichtung oder Verlängerung einer gesetzlichen Betreuung
  • Strafgericht: Beurteilung der Schuldfähigkeit
  • Nachlassgericht: Beurteilung der retrospektiven Testierfähigkeit
  • Verkehrsbehörde: Beurteilung der Fahrtauglichkeit